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Bauplanung

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Gerade in Projekten der Gebäudeklassen 4 und 5 benötigt der Bauherr/Architekt in der Entwurfsphase Aussagen über den Einfluss brandschutztechnischer Maßnahmen auf das Bauvorhaben und die damit verbundenen Investitionen.

Gegebenfalls beeinflussen bauordnungsrechtliche Vorgaben sogar die räumliche oder bauliche Anordnung der Gebäude bzw. der Bestandteile. Machbarkeitsstudien sind in dieser Phase ein wertvolles Instrument, um Planungssicherheit auch gegenüber den Behörden zu schaffen und bilden die Grundlage für ein vollständiges brandschutztechnisches Konzept. Hierbei unterstützen wir Sie ganzheitlich und individuell.

Zur Beurteilung brandschutztechnischer Sachverhalte kleineren und größeren Umfangs oder bei gezielten Fragestellungen sind brandschutztechnische Stellungnahmen eine wertvolle Entscheidungshilfe für den Auftraggeber. Sollen z. B. verschiedene technische Lösungsansätze gegeneinander abgewogen werden oder bestehen Zweifel an der Ausführung von Vorgaben, müssen individuelle Antworten gefunden werden.

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