Brandschutz-Nachweise
Seit dem 6. Juni 2018 gilt die neue Hessische Bauordnung (HBO). Darin wird geregelt, das bestimmte bautechnische Nachweise durch Nachweisberechtigte erstellt werden dürfen. Diese sind nach der Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) und gemäß §68 HBO in der Liste der Architektenkammer des Landes Hessen (www.akh.de) eingetragenen.
Der Nachweisberechtigte für den Vorbeugenden Brandschutz stellt den bautechnischen Nachweis auf und muss die ordnungsgemäße Bauausführung überwachen und die übereinstimmende Bauausführung bescheinigen. Die gilt insbesondere für die Gebäudeklasse 4 (Gebäude mit Aufenthaltsflächen von 7 m bis 13 m Höhe). Eine zusätzliche Prüfung der Nachweise entfällt in diesen Fällen. Diese Nachweise werden auch von der Bauaufsicht nicht mehr geprüft.