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Flucht- & Rettungspläne

Flucht- und Rettungswegpläne gem. DIN 4844-3 werden von der Arbeitstättenverordnung (§55) und der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar. Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine "rechts-links" Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Ergänzt wird der Plan durch Verhaltensregeln während eines Brandes oder Unfalls.
Diese Pläne werden an Stellen im Gebäude aufgehängt, an denen viel Personenverkehr herrscht, z. B. an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen.
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